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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volton GmbH
1. Geltungsbereich
für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt und anerkannt wird. Einer ausdrücklichen Zurückweisung von Erklärungen und
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, die diesen Bedingungen widersprechen, bedarf es nicht. Von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen sowie mündliche Zusagen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Volton GmbH. Diese Bedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverkehr, auch wenn sie bei späteren Lieferungen nicht noch einmal zugrunde gelegt werden. Der Geschäftspartner unterwirft
sich ihnen auch durch Schweigen. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die an Volton GmbH zu erbringenden Leistungen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert, außer die Volton GmbH stimmt
schriftlich zu. Angebote von Volton GmbH sind freibleibend. Verträge kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Volton
GmbH zustande. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10%, mindestens jedoch 1 Stück der bestellten
Menge, zulässig. Angaben über die Ware in Katalogen, Prospekten, Preislisten sind unverbindlich, es sei denn, Volton GmbH hat sie
dem Käufer gegenüber bestätigt. Volton GmbH behält sich Änderungen bis zur Lieferung vor, soweit sie den Käufer nicht
beeinträchtigen.
2. Verbraucherschutz
3. Preise
Nach Abschluss des Vertrages eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen berechtigen Volton GmbH zur Preisanpassung.
4. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die von Volton GmbH bestellten Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag, insbesondere aber vorgelegten Mustern in
allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen Volton GmbH, unabhängig von der Art des Mangels,
die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen.
Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert Volton GmbH, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr,
Ausfuhr sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen.
Der Verkäufer hat auch auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die
Gefährlichkeit der Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der Verkäufer berechtigt Volton GmbH, die gelieferten
Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, Volton GmbH in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken- oder
Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht Volton GmbH das Recht auf sofortigem Rücktritt vom Vertrag
zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In Fällen höherer Gewalt, die
dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich macht, hat dieser Volton GmbH sofort zu verständigen, widrigenfalls hat er für den
aus den nicht rechzeitig erfolgten Lieferungen entstandenen Schaden einzustehen.
Lieferungen an Volton GmbH haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei
Nichtannahme der Ware durch Volton GmbH ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet.
Die Nichtabholung der Ware berechtigt Volton GmbH zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den, in der Bestellung von Volton GmbH bzw. in bestehenden Rahmenbedingungen
genannten, Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Der Lieferant
von Volton GmbH ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet.
Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Volton GmbH aufzurechnen.
Wenn nicht etwas anderes schriftlich bestimmt ist, bestimmt Volton GmbH Transportmittel und Transportweg.
Volton GmbH versichert den Transport im Namen und auf Rechnung des Käufers nur, wenn dieser schriftlich Anweisung gegeben hat.
Erfüllungsort für Lieferungen von Volton GmbH ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an
einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen von Volton GmbH geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den
Transporteur übergeben wird. Volton GmbH hat das Recht zur Teillieferung.
Die von Volton GmbH genannten Lieferfristen gelten ab Auftragsklarheit, also vorbehaltlich dem rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Besteller zu liefernder Unterlagen und dem rechtzeitigen Eingang der Vormaterialien.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich aus Gründen höherer Gewalt bei der für die Ausführung des Vertrages in Frage
kommenden Betriebsorgane, oder bei einem der Zulieferer oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundlagen nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung angemessen verlängert. Tritt ein Fall höherer Gewalt
während eines schon bestehenden Verzuges ein, so gilt diese Regelung entsprechend.