Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volton GmbH

1. Geltungsbereich

für alle Angebote, Bestellungen und Aufträge sind ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen maßgebend, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes schriftlich bestimmt und anerkannt wird. Einer ausdrücklichen Zurückweisung von Erklärungen und
Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, die diesen Bedingungen widersprechen, bedarf es nicht. Von diesen
Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen widersprechende Vereinbarungen sowie mündliche Zusagen bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Volton GmbH. Diese Bedingungen gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen
Geschäftsverkehr, auch wenn sie bei späteren Lieferungen nicht noch einmal zugrunde gelegt werden. Der Geschäftspartner unterwirft
sich ihnen auch durch Schweigen. Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für die an Volton GmbH zu erbringenden Leistungen.

Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht akzeptiert, außer die Volton GmbH stimmt
schriftlich zu. Angebote von Volton GmbH sind freibleibend. Verträge kommen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von Volton
GmbH zustande. Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10%, mindestens jedoch 1 Stück der bestellten
Menge, zulässig. Angaben über die Ware in Katalogen, Prospekten, Preislisten sind unverbindlich, es sei denn, Volton GmbH hat sie
dem Käufer gegenüber bestätigt. Volton GmbH behält sich Änderungen bis zur Lieferung vor, soweit sie den Käufer nicht
beeinträchtigen.

2. Verbraucherschutz

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dieser rechtlich zulässigerweise am Nächsten kommt.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, als Nettopreise ab Werk und ohne Verpackung.
Nach Abschluss des Vertrages eintretende Lohn- und Materialpreiserhöhungen berechtigen Volton GmbH zur Preisanpassung.

4. Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

Die von Volton GmbH bestellten Waren haben in Menge und Beschaffenheit dem Auftrag, insbesondere aber vorgelegten Mustern in
allen Einzelheiten zu entsprechen. Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen Volton GmbH, unabhängig von der Art des Mangels,
die Ware entweder nicht zu übernehmen oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen.

Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert Volton GmbH, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb, die Einfuhr,
Ausfuhr sowie für eine allfällige technische Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind, hat der Verkäufer kostenlos beizustellen.
Der Verkäufer hat auch auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen, sofort hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die
Gefährlichkeit der Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt. Der Verkäufer berechtigt Volton GmbH, die gelieferten
Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten zu nennen bzw. abzubilden.

Der Verkäufer verpflichtet sich, Volton GmbH in vollem Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken- oder
Musterschutzrechte verletzt werden. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht Volton GmbH das Recht auf sofortigem Rücktritt vom Vertrag
zu, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. In Fällen höherer Gewalt, die
dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich macht, hat dieser Volton GmbH sofort zu verständigen, widrigenfalls hat er für den
aus den nicht rechzeitig erfolgten Lieferungen entstandenen Schaden einzustehen.

Lieferungen an Volton GmbH haben ausschließlich an den von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers zu erfolgen. Bei
Nichtannahme der Ware durch Volton GmbH ist der Verkäufer zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet.
Die Nichtabholung der Ware berechtigt Volton GmbH zur Rücklieferung auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den, in der Bestellung von Volton GmbH bzw. in bestehenden Rahmenbedingungen
genannten, Zahlungsbedingungen. Eine Verpackungsverrechnung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt. Der Lieferant
von Volton GmbH ist zur unverzüglichen Rechnungslegung verpflichtet.
Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt mit dem Datum der Lieferung.

Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen von Volton GmbH aufzurechnen.
Wenn nicht etwas anderes schriftlich bestimmt ist, bestimmt Volton GmbH Transportmittel und Transportweg.
Volton GmbH versichert den Transport im Namen und auf Rechnung des Käufers nur, wenn dieser schriftlich Anweisung gegeben hat.
Erfüllungsort für Lieferungen von Volton GmbH ist der Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an
einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen von Volton GmbH geht auf den Käufer über, sobald die Ware an den
Transporteur übergeben wird. Volton GmbH hat das Recht zur Teillieferung.

Die von Volton GmbH genannten Lieferfristen gelten ab Auftragsklarheit, also vorbehaltlich dem rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom
Besteller zu liefernder Unterlagen und dem rechtzeitigen Eingang der Vormaterialien.
Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich aus Gründen höherer Gewalt bei der für die Ausführung des Vertrages in Frage
kommenden Betriebsorgane, oder bei einem der Zulieferer oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundlagen nicht zu vertretende
Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferzeit entsprechend der Verzögerung angemessen verlängert. Tritt ein Fall höherer Gewalt
während eines schon bestehenden Verzuges ein, so gilt diese Regelung entsprechend.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Der Käufer trägt zuzüglich zu den Preisen Mehrwertsteuer, Fracht, Versand- und Verpackungskosten. Alle Zahlungen haben frei Zahlstelle Volton GmbH zu erfolgen. Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Volton GmbH behält sich zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor. Alle bei Volton GmbH eingehenden Zahlungen tilgen zuerst die Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaltende Kapital, wobei jede Zahlung auf die älteste Forderung angerechnet wird. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder nach Eingang ungünstiger Auskünfte über ihn kann Vorauszahlung oder Sicherstellung der Rechnungsbeträge verlangt werden. Volton GmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Bestellers die Ausführung noch laufender Aufträge bis zur Beseitigung des Zahlungsverzuges zurückzustellen. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich in diesem Falle um die aus diesem Anlass entstandene Unterbrechung der Fertigung.

6. Verzug

Nach Ablauf der Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Nationalbank berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Zahlungsverzug berechtigt Volton GmbH, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren und Geräte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. Dieses Verfahren bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Volton GmbH steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten.

7. Eigentumsvorbehalt/Urheberrechte

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Volton GmbH, bis der Käufer den Kaufpreis einschließlich aller Nebenforderungen sowie aller sich aus der laufenden Geschäftsverbindung ergebenden Forderungen vollständig bezahlt hat. Die Einstellung einzelner Forderungen in ein Kontokorrent sowie die Saldierung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Die von diesem Eigentumsvorbehalt erfasste Ware darf der Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebes veräußern, es sei denn, dass er sich in Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat. An Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Volton GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag nicht an Volton GmbH erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.

8. Gewährleistung

Volton GmbH ist berechtigt, mangelhafte Waren gegen gleichartige einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. In diesem Fall erlischt ein Anspruch auf Wandlung und Preisminderung. Bei endgültigem Fehlschlagen dieser Mängelbeseitigung kann der Käufer nur angemessene Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Gewährleistungsfall berechtigt den Besteller nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflicht zu verweigern.

9. Insolvenz des Vertragspartners

Volton GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, sodass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder mangelnde Deckung der Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche mit Volton GmbH zu erwarten sind.

10. Schadenersatzanspruch

Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund – insbesondere Mängelfolgeschäden, Schäden an der Sache, Schäden, die dritten Personen entstehen – sind ausgeschlossen, insofern diese nicht grob fahrlässig bzw. vorsätzlich von Volton GmbH verursacht wurden. Sachschäden aus dem Titel der Produkthaftung, die einem der Vertragspartner als Unternehmer entstehen, können gegenüber Volton GmbH nicht geltend gemacht werden und sind ausgeschlossen.

12. Zessionsverbot

Forderungen an Volton GmbH dürfen an Dritte weder abgetreten noch verpfändet werden.

13. Schutzrechte

Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, sich darüber zu vergewissern, ob die bei Volton GmbH in Auftrag gegebenen Gegenstände nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Dem gemäß hat der Besteller Volton GmbH auch in allen Fällen von Ansprüchen freizustellen, die seitens Dritter aufgrund der Verletzung von Schutzrechten gegenüber Volton GmbH geltend gemacht werden. Der Vertragspartner von Volton GmbH willigt ein, dass seine in der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werden.

14. Zugang zu Schriftstücken

Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse zugesandt werden.

15. Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-4550 Kremsmünster. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, aus der im Einzelfall wegen Lieferung bestehenden Geschäftsbeziehung, ist A-4400 Steyr. Es steht Volton GmbH frei, statt dessen am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen, bei Lieferung in das Ausland auch nach der Vergleichs- und Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer vor einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern.