Allgemeine Geschäftsbedingungen der Volton GmbH

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Verwendung der Webseite https://volton.at sowie für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen zwischen der Volton Industrielle Wärmetechnik Handelsges.m.b.H., Sepp-Pickl-Weg 6, 4550 Kremsmünster, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Steyr unter der FN 267843m (im Folgenden „Volton GmbH“) und den Interessenten und Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“; die Volton GmbH und der Vertragspartner werden jeweils einzeln auch als eine „Partei“ und gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet).

1.2

Diese AGB werden mit dem Vertragspartner bei Auftragserteilung bzw. Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart. Von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, die Volton GmbH hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Vertragspartners zur Regelung des auf Basis dieser AGB geregelten Vertragsverhältnisses ausdrücklich und unmissverständlich akzeptiert. Ein fehlender Widerspruch gegen die Geschäftsbedingung des Vertragspartners stellt keine Akzeptanz oder Zustimmung durch die Volton GmbH dar.

1.3

Diese AGB gelten für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfts- bzw. Vertragsbeziehungen zwischen der Volton GmbH und dem Vertragspartner, auch wenn sie bei späteren Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Leistungen nicht noch einmal zugrunde gelegt werden. Die AGB erstrecken sich auch auf vertragliche Nebenleistungen, wie z.B. Beratung und Auskünfte, sowie auf sämtliche Vertragsanpassungen bzw. -änderungen.

2. Unternehmergeschäfte (B2B)

2.1

Die Volton GmbH ist ein Spezialist für industrielle Wärmetechnik. Die von der Volton GmbH angebotenen Produkte umfassen insbesondere für industrielle Zwecke einsetzbare elektrische Heizelemente, Temperaturmess- und Regeltechnik sowie damit in Zusammenhang stehendes Zubehör („Produkte“).

2.2

Als Anbieter von industrieller Wärmetechnik handelt es sich bei den Vertragspartnern der Volton GmbH um B2B-Kunden. Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen, sofern der Kunde ein Unternehmer iSd § 1 Abs 2 Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist.

2.3

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher iSd § 1 KSchG, so kommen diese AGB nicht zum Tragen. Vertragspartner, die Verbraucher sind, haben sich direkt mit der Volton GmbH in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeit und die Bedingungen der Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit den Produkten der Volton GmbH zu besprechen und zu vereinbaren.

3. Angebote, Preise, Voranschläge

3.1

Von der Volton GmbH erstellte Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich, sofern deren Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wird.

3.2

Den Angeboten, Verkäufen, Lieferungen und Leistungen der Volton GmbH liegen die in den Katalogen, Prospekten, Preislisten und auf der Webseite der Volton GmbH angeführten Preise zugrunde, wobei sich die Volton GmbH für den Fall von Preisänderungen ausdrücklich die Berechnung der am Tag der Lieferung der Produkte geltenden Preise vorbehält. Wird der Preisberechnung das Angebot eines Lieferanten der Volton GmbH zugrunde gelegt, so behält sich die Volton GmbH vor, Preisänderungen des Lieferanten an den Vertragspartner weiterzugeben.

Die in den Katalogen, Prospekten, Preislisten und auf der Webseite der Volton GmbH angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise (exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und „ex works“ (gemäß der Definition in den INCOTERMS 2020). Die Preise gelten somit für eine Abholung der Ware ab Werk (i.e. Firmensitz der Volton GmbH), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.3

Die Kosten und Gefahren gehen mit der vereinbarungsgemäßen Bereitstellung der Produkte durch die Volton GmbH auf den Vertragspartner über. Die Produkte reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners, unabhängig von der Art der Versendung und der eventuellen Übernahme der Versendungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Transport, Lieferung

4.1

Die Umsatzsteuer sowie etwaige Verpackungs-, Fracht- sowie Verladungs- und Transportkosten sind vom Vertragspartner zu tragen; dieser trägt auch das Risiko der Verladung und des Transports der Produkte.

4.2

Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Betriebsstörungen, Stromausfall, Verkehrs- und Witterungsstörungen sowie behördliche Verfügung und andere mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers nicht abwendbare Ereignisse, aber auch kurzfristige Lieferengpässe, befreien die Volton GmbH, ohne sich schadenersatzpflichtig zu machen, ganz oder für die Dauer der vorgenannten Ereignisse von ihrer Lieferpflicht für den nicht erfüllbaren Teil der Verpflichtung.

4.3

Bei mehreren für ein zusammengehörendes Vorhaben auszuführenden Lieferungen und Leistungen ist Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ohne Einfluss auf andere Lieferungen und Leistungen des Auftrages. Teillieferungen sind zulässig.

4.4

Von der Volton GmbH getätigte Lieferzeitangaben sind immer annähernde Zeitangaben und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Lieferfrist der Volton GmbH beginnt erst mit der vollständigen technischen Klärung, mit Erhalt der vom Vertragspartner bereitzustellenden Unterlagen sowie nach Einlangen einer Vorauszahlung, sofern eine solche Vorauszahlung vereinbart wurde, zu laufen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1

Alle Rechnungen der Volton GmbH sind vom Vertragspartner innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungsdatum, ohne jeden Abzug und spesenfrei an die Volton GmbH zu leisten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Ausstellung der jeweiligen Faktura nach Maßgabe der darauf angeführten Zahlungsziele fällig.

5.2

Eingehende Zahlungen des Vertragspartners werden zuerst auf ältere fällige Rechnungen gutgeschrieben. Unabhängig davon bleibt es der Volton GmbH vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen Zahlungen anzurechnen sind.

5.3

Der Volton GmbH steht es frei, Vorauszahlungen oder die Sicherstellung der Rechnungsbeträge zu verlangen. Sie ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners, beginnend mit der Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles, die Ausführung noch laufender Aufträge und Lieferungen bis zur Beseitigung des Zahlungsverzuges zu unterbrechen sowie Vorauszahlungen oder die Sicherstellung der Rechnungsbeträge zu verlangen. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich um die aus diesem Anlass entstandene Unterbrechung.

5.4

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent per annum über dem Basiszinssatz ab Fälligkeit der Forderungen durch die Volton GmbH berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Volton GmbH vorbehalten. Zahlungsverzug bzw. eine eingetretene Insolvenz berechtigen die Volton GmbH, ohne dass es auf ein Verschulden ankommt, die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte ohne gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen oder den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund aufzulösen. Das Verlangen der Zurücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

6. Kündigung

6.1

Die Parteien haben das Recht Vertragsverhältnisse auf Grundlage dieser AGB jederzeit aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere (aber nicht ausschließlich) in den folgenden Fällen vor:

6.1.1

Die jeweils andere Partei verletzt vertragliche Vereinbarungen schwerwiegend;

6.1.2

es wurde über die jeweils andere Partei ein Auflösungs-, Insolvenz-, Sanierungs-, Abwicklungs- oder ähnliches Verfahren eingeleitet.

7. Kataloge, Prospekte und andere Unterlagen

7.1

Etwaige in Katalogen, Prospekten, technischen Merkblättern oder Abbildungen enthaltene Maße, Gewichts- oder Qualitätsangaben sind ebenso wie Muster und Testprodukte lediglich Richtwerte aus einer jeweiligen durchschnittlichen Herstellung.

7.2

Alle dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Pläne, Mengenauszüge und Bedarfsermittlungen sind unverbindlich. Sie sind Eigentum der Volton GmbH und dürfen ohne schriftliche Sondervereinbarungen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7.3

Die Volton GmbH behält sich ausdrücklich Änderungen bei den Produkten bis zur vereinbarten Lieferfrist vor, soweit die Änderungen erforderlich sind und den Vertragspartner nicht beeinträchtigen. Bei Sonderanfertigungen und bestimmten Produkten (wie insbesondere Heizpatronen, Rohrheizern, Rippenheizern oder Temperaturfühlern) kann es aus produktionstechnischen Gründen zu einer Mehr- oder Minderlieferung in einem geringfügigen Ausmaß kommen. Die Volton GmbH behält sich im Falle einer geringfügigen Mehrlieferung eine entsprechend angepasste Preisberechnung vor. Im Falle einer geringfügigen Minderlieferung ist diese vom Vertragspartner zu akzeptieren und stellt somit keinen Reklamationsgrund dar und hat keine Preisminderung zur Folge.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur Bezahlung aller Forderungen samt Nebengebühren aus der Lieferung oder dem Auftrag im Eigentum der Volton GmbH.

8.2

Mehrere für ein zusammengehörendes Vorhaben ausgeführte Lieferungen und Leistungen, auch wenn diese abschnittsweise bestellt, ausgeliefert und in Rechnung gestellt worden sind, gelten als einheitlicher Auftrag. Hierbei erlischt der Eigentumsvorbehalt an sämtlichen Produkten erst dann, wenn alle Forderungen der Volton GmbH aus diesem einheitlichen Auftrag beglichen sind.

8.3

Sofern im Zuge der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes Produkte von der Volton GmbH zurückgenommen werden, wird den Vertragspartnern der Warenwert abzüglich eines angemessenen Abschlages gutgeschrieben. Die Höhe des Abschlages wird von der Volton GmbH festgesetzt und ist von dem Zustand der Produkte abhängig sowie davon, ob es sich um serienmäßige Produkte oder um Produkte handelt, die speziell für Zwecke des Vertragspartners individuell hergestellt wurden. Der Abschlag für letztere wird in der Regel höher sein.

8.4

Der Vertragspartner darf die gelieferten Produkte im ordentlichen Geschäftsverkehr nur dann weiterveräußern und/oder verarbeiten, sofern sich der Vertragspartner nicht im Zahlungsverzug befindet oder die Zahlungen eingestellt hat.

8.5

Der Vertragspartner tritt seine Forderungen gegen Dritte, soweit diese durch Weiterveräußerung oder -verarbeitung der Produkte der Volton GmbH entstehen, bis zur Erfüllung aller Ansprüche der Volton GmbH gegen ihn sicherungshalber an die Volton GmbH ab.

9. Schadenersatz

9.1

Die Volton GmbH haftet gegenüber dem Vertragspartner nur für Schäden, etwa wegen Vertragsrücktritt, mangelhafter Leistung oder welchen Gründen auch immer, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Volton GmbH beruht oder im Fall von Personenschäden.

9.2

Die Haftung für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Kosten, die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Nutzungsausfall, Datenverluste oder Ansprüche Dritter wird – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

9.4

Allfällige Regressforderung, die der Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen die Volton GmbH richten, sind ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

10.1

Für Vertragspartner wird die Beweislastumkehr gemäß § 924 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), also die Verpflichtung der Volton GmbH zum Nachweis der Nichtverursachung eines Mangels, ausgeschlossen.

10.2

Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners werden soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen und verjähren nach sechs Monaten ab Übergabe.

10.3

Der Fristenlauf wird durch Leistungsstörungen nicht beeinträchtigt.

10.4

Die Volton GmbH übernimmt gegenüber den Vertragspartnern keine Gewähr für die Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder Produktsicherheit der Produkte der Volton GmbH.

10.5

Ein Gewährleistungsfall berechtigt den Vertragspartner nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflicht zu verweigern.

10.6

Beanstandungen jeder Art, wie eine Mängelrüge, sind binnen angemessener Frist schriftlich bei der Volton GmbH anzubringen. Bei begründeter und rechtzeitig eingebrachter Mängelrüge kann die Volton GmbH wahlweise, innerhalb einer angemessenen Frist, Ersatz für den mangelhaften Teil leisten, nachbessern oder hierfür eine Gutschrift erteilen.

11. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot

Dem Vertragspartner ist es untersagt, mit einer ihm gegen die Volton GmbH zustehenden Forderung gegen eine Forderung der Volton GmbH aufzurechnen oder Forderungen gegen die Volton GmbH an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

12. Urheberrecht

12.1

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der Volton GmbH, wie etwa an Zeichnungen und anderen Unterlagen, stehen dieser bzw. allfälligen Lizenzgebern zu und verbleiben bei diesen. Jede Verwendung, Verwertung, Verbreitung und Veränderung durch den Vertragspartner ist ausdrücklich nur mit Zustimmung der Volton GmbH erlaubt. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind etwa Zeichnungen und andere Unterlagen unverzüglich an die Volton GmbH zurückzugeben.

12.2

Durch eine allfällige Mitwirkung des Vertragspartners bei der Individualisierung oder Verbesserung im Zusammenhang mit den Lieferungen oder Leistungen der Volton GmbH erwirbt der Vertragspartner keine über etwaige vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte. Jede schuldhafte Verletzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte der Volton GmbH zieht Schadenersatzansprüche nach sich und berechtigt die Volton GmbH gemäß § 87 Urheberrechtsgesetz, volle Genugtuung zu verlangen.

13. Datenschutz

13.1

Die Volton GmbH legt besonderen Wert auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sämtlicher Datenschutzgesetze. Dies wird auch vom Vertragspartner erwartet. Die Datenschutzerklärung der Volton GmbH befindet sich unter folgendem Link:

https://volton.at/datenschutzerklaerung/

14. Änderung dieser AGB

14.1

Änderungen sowie die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.2

Die Volton GmbH behält sich ausdrücklich vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Bei einer Änderung der AGB wird die Volton GmbH den Vertragspartner rechtzeitig über die beabsichtigte Änderung der für ihn geltenden Geschäftsbedingung per E-Mail oder auf dem Postwege unterrichten.

14.3

Die beabsichtigte Änderung der AGB wird wirksam, sobald der Vertragspartner die geänderte Geschäftsbedingung akzeptiert oder wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht. Der Widerspruch kann sowohl per Post an die Geschäftsanschrift der Volton GmbH als auch in elektronischer Form an office@volton.at erfolgen.

14.4

Im Falle eines Widerspruches durch den Vertragspartner sind die zwischen den Parteien ursprünglich vereinbarten AGB weiterhin rechtsgültig.

14.5

Widerspricht der Vertragspartner, obwohl die Änderungen der AGB keine Hauptleistungspflichten betreffen und für die Leistungserbringung erforderlich und sachlich gerechtfertigt sind, ist die Volton GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt.

15. Schlussbestimmungen

15.1

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.

15.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Firmensitz der Volton GmbH, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.

15.3

Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Vertragspartner angegebene Adresse zugesandt worden sind.

15.4

Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der österreichischen und internationalen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

15.5

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame bzw. nichtige Bestimmung wird durch eine solche wirksame und gültige Bestimmung ersetzt, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Regelungslücken.